Familienerholung

Auch im Jahr 2024 gibt es vom Freistaat Sachen wieder die finanzielle Förderung für Familienurlaubsfahrten. Damit sollen Familien mit wenig Einkommen unterstützt werden.

Zu den Voraussetzungen gehört z. B., dass es sich um mindestens 7 Tage zusammenhängenden Urlaub in Deutschland handelt. Die Einkommensgrenzen werden nach der Personenzahl festgelegt. Bei der Unterkunft ist eine Rechnungslegung nötig. Erst nach dem Urlaub wird der Zuschuss ausgezahlt.

Die Förderung muss vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden.

Wir in der Familienberatungsstelle helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Rufen Sie uns zu unseren Büroöffnungszeiten an, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Antragsformular

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